Die Zusammensetzung der Gesteinskörnungen darf keine Bestandteile enthalten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Größe, Form und ihres Gehalts ihre Verwendung beeinträchtigen können. Beispiele hierfür sind Tonklumpen, Steinkohle, Braunkohle, Koks, lösliche oder unlösliche Salze, Steinkohlenschiefer, feuerfestes Gestein und so weiter.
Zusammensetzung von zerkleinertem Betonschotter:
1. Der Anteil an zerkleinertem Betonschutt und zerkleinertem Natursteinmaterial beträgt über 90 %.
2. Der Prozentsatz des Materials vom Typ Mauerwerkstrümmer liegt unter 10 %.
3. Der Anteil des sonstigen steinigen Materials beträgt weniger als 5 %.
4. Der prozentuale Anteil an Kohlenwasserstoffgemischen beträgt weniger als 5 %.
5. Der Anteil des nicht steinigen Materials beträgt weniger als 1 %.
6. Der Anteil der organischen Substanz liegt unter 0,5 %.
Zusammensetzung zerkleinerter gemischter Bauschutt:
1. Der Anteil an zerkleinertem Betonschutt und zerkleinertem Natursteinmaterial übersteigt 40 %.
2. Der Prozentsatz des Materials vom Typ Mauerwerkstrümmer übersteigt 10 %.
3. Der Anteil des sonstigen steinigen Materials beträgt weniger als 10 %.
4. Der Gehalt an Kohlenwasserstoffgemischen beträgt weniger als 5 %.
5. Der Gehalt an nicht steinartigem Material beträgt weniger als 1 %.
6. Der Gehalt an organischer Substanz beträgt weniger als 0,5 %.
Zusammensetzung zerkleinerter Asphaltschotter:
1. Der Anteil an zerkleinertem Betonschotter und zerkleinertem Natursteinmaterial beträgt weniger als 30 %.
2. Es gibt keinen Gehalt an Material des Typs Mauerwerkstrümmer [m%].
3. Es gibt keinen Gehalt an anderem steinigen Material [m%].
4. Der Gehalt an Kohlenwasserstoffgemischen [m%] übersteigt 70%.
5. Der Gehalt an steinfreiem Material beträgt weniger als 1 %.
6. Der Gehalt an organischen Stoffen beträgt weniger als 0,5 %.
Verbinden Sie zerkleinerten Beton und Asphaltschutt:
1. Der Anteil an zerkleinertem Betonschutt und zerkleinertem Natursteinmaterial beträgt mehr als 55 %.
2. Der Anteil des Mauerwerksschutts beträgt weniger als 10 %.
3. Der Gehalt an sonstigem steinigen Material beträgt weniger als 5 %.
4. Der Gehalt an Kohlenwasserstoffgemischen beträgt weniger als 30 %.
5. Der Gehalt an nicht steinartigem Material beträgt weniger als 0,5 %.
6. Der Gehalt an organischen Stoffen beträgt weniger als 0,5 %.